Überprüfung nach VDI 6200

Wer oder was ist

DIE VDI 6200

Die VDI 6200 ist das Ergebnis aus dem tragischen Eishalleneinsturz von Bad Reichenhall am 3. Januar 2006. 15 Personen, darunter viele Jugendliche kamen damals ums Leben. Es stellte sich später heraus, dass die Konstruktion fehlerhaft war und dass sie bei regelmäßiger Wartung aufgefallen wäre mit entsprechenden Vorkehrungen. Das Unglück war also vermeidbar.

 

Damit war der Grundstein gelegt für eine Richtlinie. Zunächst gab es einen Erlass durch die Bundesbauministerkonferenz im September 2006, gefolgt von der Richtlinie 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure, der VDI 6200.

 

Die VDI-Richtlinie 6200 beschreibt die regelmäßigen Überprüfungen der Standsicherheit von Immobilien, die strukturiert, effizient und wirtschaftlich durchzuführen sind. Dazu gibt es entsprechende Bewertungskriterien, Checklisten, Handlungsanleitungen, Empfehlungen etc.

Überprüfung nach VDI 6200 Richtlinie

Wer muss sie beachten?

Beachten und anwenden (lassen) muss jeder Eigentümer eines Gebäudes, zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Das ergibt sich aus §3 der MusterBauordnung:

 

Wie wird die VDI 6200 angewendet? – Beispiel Naturstein

Die VDI 6200 unterteilt in zeitlichen Abschnitten: alle 2-3 Jahre ein Facility Manager, alle 4-5 Jahre ein Sachverständiger für Schäden an  Gebäuden, alle 12-15 ein Sachverständiger spezialisiert für Naturstein (z.B. Frau Ritter-Höll)

Wenn sie tätig wird, dann wird nach Auftragserteilung wie folgt vorgegangen:

a)
Mittels einer Hubbühne, einer Gondel oder eines Gerüstes (weil ohnehin notwendig, z.B. im Zuge von einem Fenstertausch) wird die Natursteinfassade nach verschiedenen Gesichtspunkten begutachtet – z.B. in welchem Zustand sind die Anker, gibt es Anzeichen von geschwächten Ankern, wie ist der Zustand des Natursteins – ist die Verwitterung normal, ist sie außergewöhnlich schlecht, was sind die Ursachen hierfür? Sind Platten wackelig, dürfen sie sich in diesem Maße bewegen?

b)
Erstellung eines Gutachtens mit Darstellung der Erkenntnisse – punktgenaue Eintragung in die Ansichtspläne / in die entzerrten Fotoansichten – Erstellung einer Fotodokumentation.

c)
Erstellung einer Ampelklassifizierung in die Ansichten. Daraus wird erkennbar, an welcher Ansicht in welchem Bereich Schwachpunkte sind (warum sind dort diese Schwachpunkte?)

d)
Durchsprache aller Punkte mit dem Auftraggeber und Klärung, in welchem Zeitraum was konkret und mit welchen Kosten zu erledigen ist zur Wiederherstellung und Wahrung der öffentlichen Sicherheit.

Was passiert, wenn man die VDI 6200 nicht anwendet?

Solange nichts passiert, passiert nichts. Wenn aber etwas passiert und die Wartung des Gebäudes nach der VDI 6200 nicht nachgewiesen werden kann, dann ergibt sich ein schwerwiegendes Problem – die Justiz ist dann meist nicht weit.

Aber ergeben sich durch die Begutachtung nicht hohe Kosten?

Sicherlich. Wenn man aber sein Haus regelmäßig wartet, dann können auch Schwachstellen rechtzeitig erkannt und abgestellt werden, bevor die Schäden so groß werden, dass eine Reparatur finanziell in große Höhen schießt. Der Begriff „hohe Kosten“ ist daher relativ.

Abgesehen davon ist man auf juristisch auf sicherer Seite.

Müssen auch historische Gebäude begutachtet werden, oder nur plattierte Fassaden?

ALLE Gebäude mit Naturstein müssen begutachtet werden, unabhängig von Alter und Konstruktion.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist zu rechnen?

Je früher eine Anfrage gestellt wird, desto besser. Bei Gefahr in Verzug, z.B. weil eine Platte schief hängt, werden wir bemüht sein, innerhalb einer Woche die Fassade an dieser Stelle zu sichten mit weiterem zeitlich nahem Termin für das Objekt.

Warum sollte man RITTER Stone für die Überprüfung einer Fassade aus Naturstein nehmen?

Frau Ritter-Höll ist Mitglied im Verband „Unabhängige Berater für Fassadentechnik“ – UBF. Dieser Verband hat im Frühjahr 2024 eine überarbeitete Richtlinie in Anlehnung an die VDI 6200 herausgebracht. Frau Ritter-Höll war für den Teil des Gewerks „Naturstein“ zuständig. Damit sind alle Punkte berücksichtigt, die nach vielen Jahrzehnten Erfahrung auf dem Gewerk Naturstein für notwendig erschienen.

Das können Sie von RITTER Stone erwarten!

Wir sehen keine Fehler, wo es objektiv betrachtet keine gibt. Da wir neutral sind, kein verarbeitendes Natursteinwerk hinter uns haben, haben wir kein Interesse an einem möglichen Folgegeschäft. Die Schäden, die da sind, werden seriös bewertet. Gefälligkeitsgutachten werden von uns nicht erstellt.

PROJEKTE

Hier finden Sie einige interessante Auszüge unserer Projekte aus dem Bereich Neubau und Sanierung.

WERT UND RESPEKT

Naturstein bietet schon durch seine Entstehung über Millionen Jahre und seinen einzigartigen Charakter, seine Farbe, Beschaffenheit und Haltbarkeit einen unendlichen Wert und Status.

Einschlüsse und Steinschichten erzählen Geschichten, die uns Respekt einflößen, Entstehung und Vergänglichkeit repräsentiert Naturstein wie kein anderer Baustoff.

Großer Respekt und das ultimative Gespür für Stein sind gefragt, wenn es um die Auswahl des richtigen Steins für Ihr Projekt geht. Fachwissen und jahrezehntelange Erfahrung, die oft nur intern weitergegeben werden, sind gefragt und unbezahlbar. Auch wenn Design und Vertrieb schon Vorstellung haben, so dürfen sie hier nicht alleine gelassen werden.

Welcher Stein, aus welchem Steinbruch ist geeignet, um den Entwurf des Architekten zu verwirklichen. Ein tiefes Wissen, auf welches der Bauherr vertrauen kann. Transparenz und Partnerschaft entlasten den Verantwortlichen bereits im Vorfeld und gewähren die gewünschte Effektivität, die den Mehrwert der Bauwerke begründet.


RITTER Stone GmbH
Eichgrabenstr. 5
82340 Feldafing
Germany


T. +49 (0) 8157 – 997 345mail@ritterstone.com